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   AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01 WEG   

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https://dejure.org/2002,19539
AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01 WEG (https://dejure.org/2002,19539)
AG Aachen, Entscheidung vom 10.10.2002 - 12 UR II 124/01 WEG (https://dejure.org/2002,19539)
AG Aachen, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 12 UR II 124/01 WEG (https://dejure.org/2002,19539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der rückwirkenden Verwalterbestellung durch eine Eigentümerversammlung; Beschränkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses ; Rückwirkende Billigung einer in der Vergangenheit tatsächlich ausgeübten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abgrenzung Instandhaltung/bauliche Veränderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 171/99

    Teilweise Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
    Es ist allgemein anerkannt, dass die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses beschränkt werden kann (vgl. BayObLG in ZMR 2000, 547).

    Zwar kann das Gericht in entsprechender Anwendung des § 139 BGB einen angefochtenen Beschluss teilweise für unwirksam erklären, das Gericht ist aber Ohne einen entsprechenden Antrag nicht ermächtigt, eine in dem angefochtenen Beschluss getroffene Regelung zu ändern oder durch geeignet erscheinende andere Maßnahmen zu ergänzen oder zu ersetzen (herrschende Meinung, vgl. OLG Köln ZMR 2000, 564, BayObLG WuM 1995, 63 und in ZMR 2000, 547) .

  • OLG Schleswig, 21.12.1998 - 2 W 100/98

    Wohnungseigentumsverfahren bei Anfechtung eines Nichtbeschlusses - Ansprüche der

    Auszug aus AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
    Bei der Abgrenzung der baulichen Veränderung im Sinne des § 22 Absatz 1 WEG zur Instandhaltung/Instandsetzung ist für die Annahme einer Instandhaltung/Instandsetzung erforderlich, dass der gegenwärtige Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums nicht ordnungsgemäß ist, also die Funktionsfähigkeit des gemeinschaftlichen Eigentums beeinträchtigt ist (vgl. OLG Schleswig in WuM 1999, 180; BayObLG in ZMR 1994, 279).

    Die für den Bereich der Wärmeisolierung aufgestellten DIN-Normen sind keine Rechtsvorschriften und deshalb nicht unmittelbar verbindlich (herrschende Meinung, vgl. BayObLG in ZMR 2000, 311; OLG Schleswig, WuM 1999, 180; jeweils für den Bereich der DIN- Normen betreffend den Schallschutz).

  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99

    Hinzunehmende Geräuschbeeinträchtigungen durch Bad und Toilette

    Auszug aus AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
    Die für den Bereich der Wärmeisolierung aufgestellten DIN-Normen sind keine Rechtsvorschriften und deshalb nicht unmittelbar verbindlich (herrschende Meinung, vgl. BayObLG in ZMR 2000, 311; OLG Schleswig, WuM 1999, 180; jeweils für den Bereich der DIN- Normen betreffend den Schallschutz).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 141/99

    Formelle Beteiligung aller Wohnungseigentümer erst durch das

    Auszug aus AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
    Da der frühere Eigentümerbeschluss ausdrücklich "Markisen" gestattet hat, erstreckt sich seine Genehmigungswirkung auf Grund der insoweit eingeschränkten Auslegemöglichkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen mit Zukunftswirkung (vgl. dazu: BGH ZMR 2000, 115) auch nur auf Markisen, nicht aber auch auf Außenjalousien.
  • OLG Köln, 03.12.1999 - 16 Wx 165/99

    Benutzung eines Waschkellers am Sonntag

    Auszug aus AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
    Zwar kann das Gericht in entsprechender Anwendung des § 139 BGB einen angefochtenen Beschluss teilweise für unwirksam erklären, das Gericht ist aber Ohne einen entsprechenden Antrag nicht ermächtigt, eine in dem angefochtenen Beschluss getroffene Regelung zu ändern oder durch geeignet erscheinende andere Maßnahmen zu ergänzen oder zu ersetzen (herrschende Meinung, vgl. OLG Köln ZMR 2000, 564, BayObLG WuM 1995, 63 und in ZMR 2000, 547) .
  • OLG Hamburg, 20.01.1998 - 2 Wx 61/95

    Ansprüche einzlner Eigentümer auf Instandsetzung oder modernisierende bauliche

    Auszug aus AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
    Dies betrifft die Instandhaltung gemeinschaftlichen Eigentums deshalb, weil die Isolierung eines Gebäudes gegen Kälte, Nässe, Feuchtigkeit und Wärme kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 2 WEG) zum Gemeinschaftseigentum gehört (vgl. BayObLG in WuM 1987, 91; OLG Hamburg in WuM 1999, 55; OLG Frankfurt in OLGZ 1984, 148).
  • OLG Frankfurt, 09.02.1984 - 20 W 640/83

    Zugehörigkeit zum gemeinschaftlichen Eigentum oder zum Sondereigentum;

    Auszug aus AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
    Dies betrifft die Instandhaltung gemeinschaftlichen Eigentums deshalb, weil die Isolierung eines Gebäudes gegen Kälte, Nässe, Feuchtigkeit und Wärme kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 2 WEG) zum Gemeinschaftseigentum gehört (vgl. BayObLG in WuM 1987, 91; OLG Hamburg in WuM 1999, 55; OLG Frankfurt in OLGZ 1984, 148).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 3 Wx 76/99

    Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und Instandhaltungs- bzw.

    Auszug aus AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
    Ob eine Maßnahme noch der ordnungsgemäßen Instandhaltung oder Instandsetzung zuzuordnen ist oder bereits als bauliche Veränderung anzusehen ist, entscheidet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 1999, 647; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Auflage, § 22 Rn. 15).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Auszug aus AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
    Bei der Abgrenzung der baulichen Veränderung im Sinne des § 22 Absatz 1 WEG zur Instandhaltung/Instandsetzung ist für die Annahme einer Instandhaltung/Instandsetzung erforderlich, dass der gegenwärtige Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums nicht ordnungsgemäß ist, also die Funktionsfähigkeit des gemeinschaftlichen Eigentums beeinträchtigt ist (vgl. OLG Schleswig in WuM 1999, 180; BayObLG in ZMR 1994, 279).
  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 2 Z 98/86

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts in

    Auszug aus AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01
    Dies betrifft die Instandhaltung gemeinschaftlichen Eigentums deshalb, weil die Isolierung eines Gebäudes gegen Kälte, Nässe, Feuchtigkeit und Wärme kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 2 WEG) zum Gemeinschaftseigentum gehört (vgl. BayObLG in WuM 1987, 91; OLG Hamburg in WuM 1999, 55; OLG Frankfurt in OLGZ 1984, 148).
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